Eckpunkte der Regelung

  • Förderbar sind die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von im Inland gelegenem Wohnraum sowie dessen Außenhaut
  • Förderungsfähig sind 20 % der Kosten für Arbeitsleistungen und Fahrtkosten (nicht: Materialkosten) in Höhe von max. € 3.000,- (ohne Umsatzsteuer)
  • Arbeitsleistungen und Fahrtkosten müssen in den Endrechnungen gesondert ausgewiesen sein
  • Somit beträgt die Förderung pro Person, Wohneinheit und Jahr max. € 600,-
  • Die leistenden Unternehmen müssen über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen
  • Die Handwerkerrechnung muss per Banküberweisung bezahlt worden sein

 

Gefördert werden handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Dies sind beispielsweise:

  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Austausch von Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
  • Arbeiten an Einbaumöbeln inklusive deren Austausch (z.B. Einbauküche)

 

Voraussetzungen:

Nur natürliche Personen können einen Förderantrag stellen. Dabei ist zu beachten, dass pro Kalenderjahr, Förderungswerber und Wohneinheit grundsätzlich nur ein Antrag gestellt werden kann, auch wenn der maximale Förderbetrag von € 600,- noch nicht ausgeschöpft wurde. Auch mehrere Endrechnungen können in einem Förderantrag zusammengefasst werden. Es ist zu berücksichtigen, dass aus verwaltungstechnischen Gründen als minimaler Rechnungsbetrag € 200,- netto (für Arbeitsleistungen) festgelegt ist.


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