Handwerkerbonus
Förderung von Handwerkerleistungen
Eckpunkte der Regelung
- Förderbar sind die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von im Inland gelegenem Wohnraum sowie dessen Außenhaut
- Förderungsfähig sind 20 % der Kosten für Arbeitsleistungen und Fahrtkosten (nicht: Materialkosten) in Höhe von max. € 3.000,- (ohne Umsatzsteuer)
- Arbeitsleistungen und Fahrtkosten müssen in den Endrechnungen gesondert ausgewiesen sein
- Somit beträgt die Förderung pro Person, Wohneinheit und Jahr max. € 600,-
- Die leistenden Unternehmen müssen über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen
- Die Handwerkerrechnung muss per Banküberweisung bezahlt worden sein
Gefördert werden handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Dies sind beispielsweise:
- Austausch von Fenstern und Türen
- Austausch von Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
- Arbeiten an Einbaumöbeln inklusive deren Austausch (z.B. Einbauküche)
Voraussetzungen:
Nur natürliche Personen können einen Förderantrag stellen. Dabei ist zu beachten, dass pro Kalenderjahr, Förderungswerber und Wohneinheit grundsätzlich nur ein Antrag gestellt werden kann, auch wenn der maximale Förderbetrag von € 600,- noch nicht ausgeschöpft wurde. Auch mehrere Endrechnungen können in einem Förderantrag zusammengefasst werden. Es ist zu berücksichtigen, dass aus verwaltungstechnischen Gründen als minimaler Rechnungsbetrag € 200,- netto (für Arbeitsleistungen) festgelegt ist.
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